Reglement Eltern mit Wirkung(EmW)

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    1. Leitidee
    1. Bereiche der Mitwirkung
    1. Organisation/Personelle Besetzung
    1. Finanzen
    1. Sitzungsmodus
  1. Überprüfen des Reglements
  1. Leitidee
    Die EmW soll die Schulqualität fördern.Eltern und Schule ziehen am selben Strick zur Förderung der Identifikation mit der gesamten Schule.Es gibt einen Mehrwert für alle Beteiligten insbesondere für die Kinder.Eltern und Lehrpersonen tauschen sich aus, arbeiten zusammen und entwickeln mehr Verständnis für einander.Die Bevölkerung wird mit einbezogen.
  2. Bereiche der Mitwirkung
    Die EmW arbeitet aktiv in Arbeitsgruppen.Der Mehrwert soll eine grosse Anzahl Kinder der Schule betreffen.       Die EmW kann  die Schule personell und ideell unterstützen bei:

      • Kursorganisation
      • Schulprojekte
      • Klasseninterne und klassenübergreifende Anlässe
    • Eltern-Schulprojekte.

          Die Schulbehörde hat jederzeit ein Einspracherecht.

  3. Organisation/ Personelle Besetzung
    Am Elternabend können sich Eltern zur Verfügung stellen in der EmW mitzuwirken; pro Klasse höchstens zwei Personen.Findet sich keine interessierte Person, bleibt diese Klasse ohne Vertretung.Ein Mitglied der Schulbehörde nimmt Einsitz in der EmW.-Die Lehrpersonen sind mit 3 Personen vertreten, nach Möglichkeit aus jeder Stufe.Die Schulleitung kann Einsitz in der EmW nehmen.Die EmW wählt einen Vorsitzenden/ eine Vorsitzende, der/die  die Sitzungen leitet.

    Es wird bei jeder Sitzung ein Protokoll für die Anwesenden geschrieben.

    Die Amtsdauer beträgt für alle mindestens ein Schuljahr.

  4. Finanzen
    Alle Mitglieder der EmW arbeiten unentgeltlich.Die Infrastruktur der Schule darf für Sitzungen und Kopien etc. genutzt werden. Für Anlässe oder Referenten kann ein Antrag zur Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung bei der Schulbehörde gestellt werden.
  5. Sitzungsmodus
    In der Regel einmal im Quartal.
  6. Überprüfen des Reglements

Dieses Reglement wird bei Bedarf angepasst und von der Schulbehörde genehmigt.

Am 22.10.2018 wurde dieses Reglement von der Schulbehörde genehmigt.

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